Die Irisdiagnose ist ein Hinweisdiagnostikverfahren. Sie darf also nie nur alleine erfolgen sondern es muss immer auch ein Anamnesegespräch und ggf. eine körperliche Untersuchung stattfinden.
Der Irisdiagnostiker findet eine Spiegelung des ganzen Körpers in der Iris. Er kann durch Veränderungen (z.B. Aufhellungen, Abdunklungen, auffällige Zeichnungen usw.) in den jeweiligen Bereichen Rückschlüsse auf Krankheitsveranlagungen und die Gesamtkonstitution eines Menschen und damit seine körperlichen Schwachpunkte ziehen. So können auch nicht bekannte Ursachen oder Zusammenhänge von Erkrankungen aufgedeckt werden.
Auf Veranlagungen und Konstitutionen kann dann prophylaktisch, also vorbeugend reagiert werden und gegebenenfalls auch weitere Diagnostik u.U. auch beim Schulmediziner veranlasst werden.
Zur Beurteilung der Iris wird diese fotografiert und das Foto mit einer Software aufbereitet und betrachtet.