Kosten und Erstattung


Die Berechnung des Honorars richtet sich nach der von Ihnen zu unterzeichnenden Honorarvereinbarung.

Diese können Sie hier einsehen

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Honorarvereinbarung ab Juli 2022
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Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des normalen Versicherungsschutzes grundsätzlich nicht erstattet. Eine vollständige oder teilweise Erstattung ist bei diesen Krankenkassen häufig über abgeschlossene Zusatzversicherungen möglich.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Zum Teil sind Leistungen auch ausgeschlossen. Zuverlässige Informationen hierüber erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer Krankenversicherung.

Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem Fall) Beihilfen zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle informieren sollten.